30.03.2007
30 Mrz 2007
Allgemeines, Mittelstands- und Unternehmer-Informationen
Kommentar hinzufügen
Liebe Leserin, lieber Leser,
betreiben auch Sie eines dieser "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" in Ihrer Firma? Lassen Sie mich mal raten: Sie wissen vermutlich nicht einmal, was das ist? Dennoch: Aller Wahrscheinlichkeit nach besitzen Sie solch ein Teil – es heißt nur nicht so. Seit dem 1.1.2007 erhebt nämlich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für internetfähige Betriebs-Computer und entsprechende Mobilfunktelefone bzw. PDAs eine Rundfunkgebühr von 5,52 € pro Monat. Begründung: Mit solchen "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" ließe sich Rundfunk auch ohne speziellen Rundfunkteil über Internet empfangen.
Richtig – Sie haben zwar noch nie über Ihren PC einen Rundfunksender gehört. Aber das nutzt Ihnen künftig nichts, denn die tatsächliche Nutzung spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie über den entsprechend technisch ausgelegten PC theoretisch Rundfunk hören könnten. Es genügt dabei, dass Sie einen schnellen Internetanschluss haben oder dieser leicht herzustellen wäre (z. B. durch Aktivieren von W-LAN oder Verbinden mit einem DSL-Modem). Gleichwohl: Es gibt Möglichkeiten, die Gebühr zu vermeiden, wie das Magazin "Gastronomie & Recht aktuell" herausfand.
Das einfache Vogel-Strauß-Prinzip: "Kopf in den Sand und abwarten", nach dem die GEZ erst einmal beweisen soll, dass Sie ein Rundfunkgerät besitzen, hilft in Zukunft nur noch wenig. Seit dem 1.1.2007 sind nämlich die meisten Firmen in einem Dilemma. In aller Regel werden sie nicht glaubhaft abstreiten können, einen Internet-PC zu besitzen. Denn seit 2006 müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Internet erfolgen. Die GEZ wird sich darauf berufen.
Falls Sie bereits bei der GEZ für Ihren Betrieb ein Radio oder einen Fernseher (Radiogebühr mit enthalten) angemeldet haben, zahlen Sie für Ihren betrieblichen Internet-PC weiterhin nicht extra. Auch bei mehreren betrieblich genutzten PCs fällt die Gebühr nur einmal. Allerdings müssen sich die Geräte auf demselben Grundstück oder auf mehreren verbundenen Grundstücken befinden. Hat Ihr Unternehmen mehrere Betriebsstätten (z. B. Filialen), wird indessen für jeden Betrieb mit einmal Internet-PC die Gebühr einzeln berechnet.
Aber selbst wenn Sie über einen Internet-PC verfügen sollten, könnten Sie laut dem Magazin "Gastronomie & Recht aktuell" die Gebühr immer noch vermeiden, wenn Sie clever argumentieren:
- Weisen Sie beispielsweise darauf hin, dass Sie nur über eine langsame analoge Internetverbindung verfügen. Damit ist Rundfunkempfang über Internet praktisch unmöglich. Belegen Sie (z. B. mit Ihrer Kaufquittung), dass Ihr PC nur ein langsames analoges Modem (oder gar keins) hat. Damit wäre nämlich nur mit erheblichem technischen Aufwand der Rundfunkempfang möglich.
- Für den zu Hause beruflich genutzten Internet-PC müssten Sie keine zusätzlichen Gebühren zahlen, wenn Sie ein privates Rundfunkgerät (Radio oder Fernsehen) im Haushalt bereits angemeldet haben. Berufen Sie sich auf die Zweitgeräteregelung, die auch Privatbereich gilt. Aber Achtung: Die GEZ besteht auf die zusätzliche Gebühr von 5,52 €, wenn Sie ein abgetrenntes Arbeitszimmer haben.
- Wenn Sie schon 5,52 € für das angemeldete Radio im Firmenwagen zahlen, entsteht nach der Zweitgeräteregelung keine zusätzliche Gebühr für den betrieblichen PC. Das gilt nach Darlegung des Magazins auch im umgekehrten Fall.
Die Zweitregelung zieht allerdings nicht, wenn Ihr Computer eine besondere Radio- oder TV-Karte hat. Dann ist Ihr PC gebührentechnisch ein Fernseher oder ein Radiogerät, für das eine monatliche Gebühr von 5,52 € bzw.17,03 € fällig wird. Achtung: Im gewerblichen Bereich zahlen Sie für jedes Radio oder jeden Fernseher extra.
Quelle: Newsletter VNR Täglich vom Mi 28.03.2007 11:39
